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Immobilien-Glossar

Kurze und klare Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Hauskauf, Miete und Förderung in Neuruppin und Brandenburg. Die Begriffe sind nach Themen sortiert — von Allgemein über Preise und Steuern bis zu lokalen Abkürzungen.

Allgemein

OPR — Ostprignitz-Ruppin
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Norden Brandenburgs, Kreissitz Neuruppin. Umfasst rund 100.000 Einwohner auf etwa 2.500 Quadratkilometern — von Wittstock im Norden bis Fehrbellin im Süden. In unseren Texten und Marktdaten steht „OPR" für die gesamte Region rund um Neuruppin und das Ruppiner Seenland.
YoY — Year-over-Year, gegenüber Vorjahr
Englisches Kürzel für „Year-over-Year". Bedeutet die Veränderung gegenüber dem gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Beispiel: „Mietpreis +7,8 % YoY" heißt, die Miete liegt 7,8 Prozent über dem Vorjahreswert. In unseren Texten ersetzen wir den Begriff meist durch das deutschere „gegenüber Vorjahr".
Kaltmiete und Warmmiete — Nettokaltmiete, Bruttowarmmiete
Die Kaltmiete ist die reine Nutzungsmiete für die Wohnung — ohne Nebenkosten. Die Warmmiete kommt zustande, wenn man Heizung, Wasser, Müll und Hausreinigung dazurechnet. In Inseraten und Mietspiegeln ist fast immer die Kaltmiete angegeben. Die Differenz beträgt in Brandenburg typisch 2 bis 3 Euro je Quadratmeter.

Immobilientypen

EFH — Einfamilienhaus
Ein freistehendes Wohngebäude für eine Familie, mit eigenem Grundstück. Doppelhaushälfte (DHH) und Reihenhaus (RH) zählen statistisch oft mit, sind aber keine EFH im engeren Sinne. In Marktberichten meist gleichbedeutend mit „Haus zur Eigennutzung".
ETW — Eigentumswohnung
Eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die als Sondereigentum verkauft wird. Der Käufer erwirbt zusätzlich Anteile am Grundstück und am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Heizungsraum). Geregelt durch das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG.
MFH — Mehrfamilienhaus, Zinshaus, Renditeobjekt
Ein Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten — zur Vermietung oder zur Aufteilung in Eigentumswohnungen. Bei Investoren auch „Zinshaus" oder „Renditeobjekt" genannt.

Preise und Steuern

Bodenrichtwert (BRW) — Grundstücks-Richtwert
Der amtliche Durchschnittspreis je Quadratmeter Grundstück für eine bestimmte Lage. Wird vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre festgesetzt und ist kostenfrei auf boris.brandenburg.de abrufbar. Bildet die Grundlage für die Grundsteuer und dient als Orientierung beim Grundstückskauf.
Grunderwerbsteuer (GrESt) — GrESt
Die einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie. Wird auf den Kaufpreis erhoben, der Satz ist je Bundesland verschieden: Brandenburg 6,5 Prozent, Bayern und Sachsen 3,5 Prozent, Berlin 6,0 Prozent. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne die ist kein Grundbucheintrag möglich.
AfA — Absetzung für Abnutzung
Steuerlicher Abzug für die Wertminderung eines Gebäudes — nur bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien, nicht bei Eigennutzung. Üblich sind 2 Prozent pro Jahr (Baujahr ab 1925) oder 2,5 Prozent bei älteren Gebäuden. Bei Denkmalimmobilien gibt es erhöhte Abschreibungen nach den §§ 7h und 7i Einkommensteuergesetz.
Hausgeld — Wohngeld, monatliche Eigentümerumlage
Die monatliche Vorauszahlung, die Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an die Hausverwaltung zahlen. Deckt Verwaltung, Reparaturen, Heizung, Müllabfuhr und die Instandhaltungsrücklage. Durchschnitt in Brandenburg: 3 bis 4,50 Euro je Quadratmeter und Monat.
Mietkaution — Mietsicherheit
Sicherheitsleistung des Mieters bei Mietbeginn, gesetzlich auf maximal drei Kaltmieten gedeckelt (§ 551 BGB). Muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen verzinst angelegt werden. Bei Auszug Rückzahlung nach Prüfung möglicher Mängel — meist innerhalb von drei bis sechs Monaten.

Energie und Bau

GEG § 87 — Gebäudeenergiegesetz, Energieausweis-Pflicht
Das Gebäudeenergiegesetz ist das zentrale Bundesgesetz für energetische Anforderungen an Gebäude — in Kraft seit 2020, ersetzt die alte EnEV. § 87 GEG verpflichtet Verkäufer und Vermieter, einen gültigen Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzuzeigen und dem Kauf- oder Mietvertrag beizulegen. Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 10.000 Euro.
Effizienzhaus (EH 40, EH 55) — KfW-Effizienzhaus
Standard-Stufen der KfW für energieeffiziente Gebäude. Die Zahl beschreibt den Energieverbrauch im Verhältnis zu einem Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz — kleiner ist besser. Ein EH 40 verbraucht nur 40 Prozent der Energie eines Standardneubaus, ein EH 55 nur 55 Prozent. Voraussetzung für die meisten KfW-Förderkredite.
BEG — Bundesförderung effiziente Gebäude
Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und effizienten Neubau. Wird über die KfW (zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss) und das BAFA (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch) abgewickelt. Wurde 2024 grundlegend reformiert — aktuelle Konditionen direkt bei KfW oder BAFA prüfen.
KfW — Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die staatliche Förderbank des Bundes mit Sitz in Frankfurt. Vergibt zinsverbilligte Kredite für Wohneigentum, Sanierung und Neubau — bekannt sind etwa „Wohneigentum für Familien" (KfW 300) und das Effizienzhaus-Programm (BEG). Antrag läuft immer über die eigene Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
ILB — Investitionsbank des Landes Brandenburg
Landeseigene Förderbank Brandenburgs mit Sitz in Potsdam. Ergänzt die KfW-Förderung um landesspezifische Programme — etwa den „Brandenburg-Kredit Wohnungswirtschaft" oder Modernisierungsdarlehen. Für Käufer in Neuruppin oft kombinierbar mit KfW-Mitteln.

Recht

Mietpreisbremse — § 556d BGB
Rechtsregel, die in „angespannten Wohnungsmärkten" die Miete bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete deckelt. Gilt in Neuruppin nicht. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde von der Landesregierung Brandenburg nicht als angespannt eingestuft — Vermieter können die Miete frei nach Markt festlegen.
Mietspiegel — Vergleichsmiete, ortsübliche Miete
Ein Verzeichnis der ortsüblichen Vergleichsmieten, geordnet nach Wohnungsgröße, Baujahr und Ausstattung. Grundlage für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis (§ 558 BGB). Wird in größeren Städten von der Gemeinde erstellt — Neuruppin selbst hat keinen offiziellen Mietspiegel; Vergleichsmieten werden im Streitfall über Sachverständigengutachten ermittelt.
BbgWG — Brandenburgisches Wassergesetz
Landesgesetz mit Regeln zum Gewässerschutz und zu Uferzonen. Wichtig für Seegrundstücke: Ein 50-Meter-Uferstreifen am Ruppiner See und an anderen größeren Gewässern ist von Bebauung weitgehend ausgenommen. Stege, Bootshäuser und Bootsanlegestellen sind genehmigungspflichtig.
KoaV — Koalitionsvertrag, Koalitionsvereinbarung
Politischer Vertrag der Regierungsparteien zu geplanten Vorhaben in einer Wahlperiode. Im Immobilienkontext meist als Quelle für angekündigte Steuer- oder Förderreformen — etwa der 250.000-Euro-Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Erstkäufer aus dem Koalitionsvertrag 2025, der Stand Mai 2026 noch keinen Gesetzentwurf hat.

Lokal

MHB — Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane
Erste private Universität Brandenburgs, gegründet 2014, mit Standorten in Neuruppin, Brandenburg an der Havel und Berlin. Erhielt im Oktober 2025 das Promotions- und Habilitationsrecht. Wichtiger Arbeitgeber und einer der Treiber der Mietnachfrage in Neuruppin.
UKRB — Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg
Schwerpunktversorger für die Region rund um Neuruppin und Universitätsklinikum der MHB. Mit über 2.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.